Ein Wespennest am Rollladenkasten, unter dem Dach oder im Gartenschuppen sorgt schnell für Unruhe – besonders, wenn Kinder oder Allergiker im Haushalt leben. Doch bevor Sie zum eigenmächtigen Entfernen greifen, sollten Sie wissen: Wespen stehen unter Naturschutz, und nicht jedes Nest darf einfach beseitigt werden. Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich erlaubt ist, wann ein Nest umgesiedelt werden muss, welche Gefahren bei Eigenversuchen drohen und wie ein Fachbetrieb vorgeht.
Wespen stehen unter Naturschutz
Viele Menschen wissen es nicht: Auch Wespen schützt das Bundesnaturschutzgesetz – nur nicht alle gleich stark. Für die beiden Arten, die uns im Spätsommer am Kuchen besuchen, die Deutsche und die Gemeine Wespe, gilt der allgemeine Artenschutz nach § 39 BNatSchG: Man darf die Tiere nicht ohne vernünftigen Grund töten und ihr Nest nicht ohne vernünftigen Grund zerstören. Hornissen und Hummeln sind dagegen nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Für sie gelten die strengeren Verbote des § 44 BNatSchG: Sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden.
Das bedeutet: Ein Wespennest darf nicht ohne Weiteres entfernt oder zerstört werden. Ein vernünftiger Grund liegt etwa vor, wenn jemand im Haushalt allergisch ist, das Nest direkt an Tür, Fenster oder Spielbereich sitzt oder die Tiere ins Haus finden. Wer ohne einen solchen Grund handelt, riskiert ein Bußgeld, das je nach Bundesland und Art erheblich ausfallen kann.
Hinweis: Die genauen Regelungen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland. Im Zweifel gibt die örtliche Naturschutzbehörde Auskunft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Entfernung zulässig ist.
Besonders geschützt: Hornissen, Hummeln und Wildbienen
Bei Hornissen liegt die Hürde deutlich höher als bei gewöhnlichen Wespen. Ein Grund allein reicht hier nicht: Wer ein Hornissennest entfernen oder umsiedeln lassen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Das eigenmächtige Zerstören eines Nestes kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Für Hummeln und Wildbienen gilt dasselbe.
Dabei sind gerade Hornissen weit weniger aggressiv als ihr Ruf vermuten lässt. Sie sind sogar nützlich, weil sie zahlreiche Schadinsekten vertilgen. Ein Hornissennest sollte daher fast immer fachgerecht umgesiedelt statt entfernt werden.
Umsiedeln statt Entfernen
Aus Sicht des Artenschutzes ist die Umsiedlung eines Nestes der Entfernung vorzuziehen. Beim Umsiedeln wird das Nest vorsichtig entnommen und an einem geeigneten Ort wieder angebracht, an dem das Volk ungestört weiterleben kann. Diese Methode kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn das Nest an einer ungünstigen Stelle sitzt, aber keine akute Gefahr für Menschen besteht.
Eine vollständige Entfernung oder Abtötung kommt nur in Betracht, wenn ein berechtigter Grund vorliegt – etwa eine ernsthafte Gefährdung von Allergikern, ein Nest direkt am Hauseingang oder im Kinderzimmerbereich – und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Maßnahme zulässig und sinnvoll ist, beurteilt ein Fachbetrieb gemeinsam mit den geltenden Vorgaben.
Warum Eigenversuche gefährlich sind
Der Versuch, ein Wespennest selbst zu entfernen, ist nicht nur rechtlich heikel, sondern auch riskant. Wespen verteidigen ihr Nest energisch. Wer es stört, provoziert Massenangriffe.
- Mehrfachstiche: Anders als Bienen können Wespen mehrfach stechen. Ein gestörtes Volk kann hunderte Tiere mobilisieren.
- Lebensgefahr für Allergiker: Für Menschen mit Insektengiftallergie kann schon ein einzelner Stich einen lebensbedrohlichen Schock auslösen.
- Stiche im Mund- und Rachenraum: Besonders gefährlich sind Stiche im Hals, etwa wenn Wespen in Getränke geraten – hier drohen Schwellungen der Atemwege.
- Unfallgefahr: Viele Nester sitzen in der Höhe. Panikreaktionen auf der Leiter führen häufig zu Stürzen.
- Untaugliche Hausmittel: Das Zuschütten, Anzünden oder Besprühen mit ungeeigneten Mitteln verschlimmert die Lage und kann Brände oder Sachschäden verursachen.
Hände weg gilt insbesondere, wenn das Nest schwer zugänglich ist, sich im Inneren der Bausubstanz befindet oder Allergiker im Haushalt leben.
So geht der Profi vor
Ein Fachbetrieb klärt zunächst, um welche Art es sich handelt und ob eine Umsiedlung oder Entfernung in Frage kommt. Der Ablauf gliedert sich typischerweise so:
- Bestimmung der Art: Wespe, Hornisse oder Hummel – das entscheidet über Schutzstatus und Vorgehen.
- Lagebeurteilung: Wo sitzt das Nest, wie groß ist es, besteht akute Gefahr?
- Wahl der Methode: Umsiedlung, wenn möglich, ansonsten fachgerechte Entfernung unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben.
- Schutzausrüstung: Spezielle Schutzkleidung verhindert Stiche während der Arbeit.
- Durchführung: Das Nest wird gesichert entnommen und der Bereich kontrolliert.
- Nachsorge: Hinweise zur Vorbeugung und Kontrolle, ob Restaktivität verbleibt.
Saison und richtiger Zeitpunkt
Wespenvölker durchlaufen einen Jahreszyklus. Im Frühjahr gründet eine Königin das Nest, im Sommer wächst das Volk, im Spätsommer ist es am größten und auffälligsten. Im Herbst stirbt das Volk natürlicherweise ab, nur junge Königinnen überwintern. Ein altes Nest wird im Folgejahr nicht erneut besiedelt.
Daraus ergibt sich: Sitzt ein Nest an einer wenig störenden Stelle, kann es sich lohnen, das natürliche Absterben im Herbst abzuwarten, statt einzugreifen. Besteht hingegen eine Gefährdung, sollte frühzeitig gehandelt werden – je kleiner das Volk, desto einfacher die Maßnahme. Eine Einschätzung zum richtigen Zeitpunkt gehört zur Beratung durch den Fachbetrieb.
Schädlingsschutz24 hilft schnell
Sie haben ein Wespen- oder Hornissennest entdeckt und sind unsicher, was erlaubt ist? Schädlingsschutz24 beurteilt die Lage fachgerecht, siedelt um, wo es geht, und entfernt nur dort, wo es zulässig und nötig ist. Bei akuter Gefahr durch ein Nest am Haus erreichen Sie uns auch über den Notdienst.
