Wespennest entfernen
Wespennester sicher entfernen oder umsiedeln – schnell und artenschutzkonform.
Hornissen sind geschützt. Wir siedeln um, statt zu vernichten.
Richtpreis: individuelles Angebot

Gleich vorweg, weil danach am häufigsten gefragt wird: Die Hornisse ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Ein Nest darf nicht einfach abgeschlagen, ausgesprüht oder ausgeräuchert werden – auch nicht vom Fachbetrieb. Wer es trotzdem tut, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Zulässig ist eine Umsiedlung, und die braucht eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.
Das Zweite, was ich fast bei jedem Einsatz erkläre: Hornissen sind deutlich friedlicher als ihr Ruf. Sie greifen nicht an, wenn man ihnen nicht zu nahe kommt, und ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer Wespe. Gefährlich wird es bei Allergie oder wenn das Nest direkt am Hauseingang oder Kinderzimmerfenster hängt. Genau dann kommen wir: Schädlingsschutz24 begutachtet das Nest in Tuttlingen und der ganzen Region, klärt mit Ihnen die Genehmigung und siedelt um, wenn es fachlich vertretbar ist.
Das größte Risiko ist rechtlicher Natur: Wer ein Hornissennest ohne Genehmigung zerstört, verstößt gegen das Artenschutzrecht, und die Bußgelder bewegen sich je nach Bundesland im vier- bis fünfstelligen Bereich. Gesundheitlich sind Hornissen für die meisten Menschen weniger bedrohlich als angenommen; der Stich ist schmerzhaft, aber nicht toxischer als ein Wespenstich. Ernst wird es bei bekannter Insektengiftallergie, bei Stichen im Mund-Rachen-Raum und bei Nestern an stark frequentierten Stellen wie Haustür, Terrasse oder Kinderzimmerfenster. Genau diese Konstellationen rechtfertigen eine Umsiedlung.
Wir bestimmen die Art zweifelsfrei – längst nicht jedes große Nest ist ein Hornissennest – und beurteilen, ob wirklich eine Gefährdung vorliegt oder ob das Volk bis zum Herbst bleiben kann.
Ist eine Umsiedlung nötig, unterstützen wir bei der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Ohne diese Genehmigung wird nicht angefasst.
Das Nest wird samt Volk in einen Umsiedlungskasten überführt und an einem geeigneten Standort neu aufgehängt. Wir arbeiten in der kühlen Tageszeit, wenn möglichst viele Tiere im Nest sind.
Nach der Umsiedlung sichern wir den alten Nistplatz, damit im Folgejahr keine Königin dieselbe Stelle wählt, und besprechen mit Ihnen den Umgang bis dahin.
Nicht einfach so. Hornissen sind besonders geschützt; das Zerstören eines Nestes ist verboten und bußgeldbewehrt. Bei tatsächlicher Gefährdung ist eine Umsiedlung mit Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde möglich. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung – die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Nein. Der alte Spruch von den drei Stichen, die ein Pferd töten, ist schlicht falsch. Hornissengift ist nicht stärker als Wespengift, und die Tiere sind wenig angriffslustig, solange man Abstand zum Nest hält. Vorsicht gilt bei Allergikern.
Das hängt stark von Lage und Zugänglichkeit ab – ein Nest im offenen Schuppen ist etwas anderes als eines in einer Zwischendecke. Wir nennen Ihnen den Rahmen nach der Begutachtung, verbindlich erst, wenn wir die Situation gesehen haben.
Oft nicht. Ein Hornissenvolk stirbt im Spätherbst von selbst ab, und dasselbe Nest wird nie wieder besiedelt. Wenn es nicht direkt an einem Durchgang hängt, ist Abwarten häufig die bessere Lösung – das sagen wir Ihnen dann auch.
Wespennester sicher entfernen oder umsiedeln – schnell und artenschutzkonform.
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